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Allgemeine Nutzungsbedingungen für die Website www.aqvomo.com


Die aqvomo SE, Südstraße 2, 32457 Porta Westfalica, Deutschland (im Folgenden „Anbieterin“) stellt auf der Website www.aqvomo.com (im Folgenden „Website“) verschiedene Leistungen, unter anderem in Form eines Business-to-Business Marktplatzes (im Folgenden „Marktplatz“) und einen Bereich zur Veröffentlichung von Stellenangeboten („Jobbörse“) nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen (im Folgenden „Nutzungsbedingungen“) ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlich Sondervermögen in ihrer Funktion als Anbieter (im Folgenden „Verkäufer“) oder Abnehmer von Waren (Verkäufer und Abnehmer gemeinsam im Folgenden „Nutzer“) zur Verfügung. Der Markplatz richtet sich ausdrücklich nicht an Verbraucher. Verbraucher ist nach § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

BITTE LESEN SIE DIESE NUTZUNGSBEDINGUNGEN AUFMERKSAM, BEVOR SIE DIE DIE NACHFOLGEND DEFINIERTEN LEISTUNGEN DES MARKTPLATZES DER ANBIETERIN IN ANSPRUCH NEHMEN. DURCH DIE INANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN ERKLÄREN SIE IHR EINVERSTÄNDNIS MIT DIESEN NUTZUNGSBEDINGUNGEN IN DER JEWEILS GÜLTIGEN FASSUNG.

§ 1 Leistungsbeschreibung; Geltungsbereich dieser Nutzungsbedingungen

(1) Die Anbieterin stellt gewerblichen Nutzern den Marktplatz zum Ein- und Verkauf von Produkten (im Folgenden „Transaktionen“) vorwiegend aus dem Bereich Wasser und Abwasser zur Verfügung. Die Transaktionen werden im Rahmen des Streckengeschäfts direkt vom jeweiligen Verkäufer an den Nutzer geliefert.

(2) Diese Nutzungsbedingungen gelten für alle Nutzer und ausschließlich für die Registrierung auf der Website. Sie legen die Rechte und Pflichten der Nutzer im Allgemeinen fest. Diese Nutzungsbedingungen gelten jedoch nicht für die Transaktionen. Für den Verkauf von Waren durch die Anbieterin gelten ergänzend zu diesen Nutzungsbedingungen die Allgemeinen Verkaufsbedingungen, die Sie unter https://www.aqvomo.de/Rechtliches/Allgemeine-Verkaufsbedingungen/ abrufen können. Für den Einkauf von Waren durch die Anbieterin geltend ergänzend die Allgemeinen Einkaufsbedingungen, die Sie unter www.aqvomo.de/Rechtliches/Allgemeine-Einkaufsbedingungen abrufen können.

(3) Jeder Nutzer ist verpflichtet, sich unter Angabe seiner zur Vertragsdurchführung erforderlichen personenbezogenen Daten als Verkäufer oder gewerblicher Käufer auf der Website zu registrieren, um Transaktionen auf dem Marktplatz durchführen zu können.

(4) Im Verhältnis zwischen der Anbieterin und den Nutzern werden jedenfalls keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Nutzer anerkannt. Diese Nutzungsbedingungen gelten daher auch dann, wenn die Anbieterin in Kenntnis entgegenstehender Allgemeiner Geschäftsbedingungen oder von diesen Nutzungsbedingungen abweichender Bedingungen die Leistung der Anbieter ausgeführt wird.

§ 2 Verfügbarkeit; Pflichten und Rechte der Anbieterin

(1) Gegen die Anbieterin besteht kein Anspruch auf Verfügbarkeit und Aufrechterhaltung der Website. Die Anbieterin ist jederzeit berechtigt, die Website ganz oder teilweise einzustellen. Gleiches gilt für Teile der Website, insbesondere den Marktplatz oder die Jobbörse.

(2) Den Verkäufern stellt die Anbieterin einen Bereich zur Verfügung, in dem diese eigene Waren zum Vertrieb durch die Anbieterin als Zwischenhändlerin anbieten können (das „Vendor Center“).

(3) Die Anbieterin ist berechtigt, die Website medial (einschließlich Print, Online, insbesondere Social-Media) und insbesondere innerhalb der Branche zu bewerben. Dies kann im Rahmen des sog. targeted advertising das Ausspielen von Werbung unter Einschluss einzelner Waren beinhalten, die auf dem Marktplatz aktuell von Verkäufern angeboten werden. Die Verkäufer erteilen ihr Einverständnis mit der Bewerbung der von ihnen eingestellten Angebote. Soweit erforderlich, werden die entsprechenden Nutzungsrechte an den in der Verkaufsanzeige genutzten Bildnisse, (technischen) Zeichnungen und Beschreibungstexten (im Folgenden „Angebotsinhalte“) erteilt. Die Anbieterin hat das Recht, die Angebotsinhalte zu bearbeiten, insbesondere sog. Snippets und Thumbnails zu erstellen.

§ 3 Registrierung und Grundpflichten aller Nutzer

(1) Die Nutzung des Marktplatzes Verkäufer und Käufer sowie die Nutzung der Jobbörse für Stellenanbieter ist nur nach Erstellung eines Nutzerkontos auf der Website möglich („Registrierung“). Bei der Registrierung ist anzugeben, ob ein Nutzerkonto aus Verkäufer (Zugang zum Vendor Center) oder ein Nutzerkonto als Käufer oder Stellenanbieter registriert werden soll.

(2) Nutzer haben bei der Registrierung wahrheitsgemäße Angaben im Hinblick auf Kontaktinformationen, Ansprechpartner und Zahlungsinformationen zu machen. Die Angaben sind aktuell zu halten und im Falle von Änderungen (z.B. durch Sitzverlegung) unverzüglich anzupassen.

(3) Alle Nutzer sind verpflichtet, die von ihnen gewählten Passwörter sicher zu verwahren und Dritten nicht bekannt zu geben. Die Nutzer stellen die Anbieterin auf erstes Anfordern von allen Kosten, Schäden und Aufwendungen frei, die ihr aus der Verletzung der in Satz 1 genannten Pflicht entstehen. Von dieser Pflicht zur Freistellung sind auch die üblicherweise entstehenden Rechtsverfolgungskosten umfasst.

§ 4 Besondere Bedingungen für die Nutzung des Vendor Center

(1) Durch die Registrierung als Verkäufer wird gleichzeitig der Zugang zum Vendor Center eröffnet, mittels dessen der Anbieterin Waren zum Einkauf nach Maßgabe der Allgemeinen Einkaufsbedingungen angeboten werden können, die diese auf dem Marktplatz gegenüber gewerblichen Käufern anbietet.

(2) Zwischen dem Verkäufer und der Anbieterin kommt durch die Registrierung keine Partnerschaft, Gesellschaft, kein Joint Venture oder eine sonstige gesellschaftsrechtliche Beziehung zustande. Durch die Registrierung als Verkäufer begründet weder dieser, noch die Anbieterin eine Ausschließlichkeitsbindung.

(3) Zwischen dem Verkäufer und der Anbieterin gelten für die Geschäftsbeziehung die in der Preisliste angegebenen Preise und ergänzenden Bedingungen.

(4) Die mittels des Vendor Center angebotenen Waren werden nach Prüfung durch die Anbieterin von dieser an gewerbliche Käufer angeboten.

(5) Die Verkäufer sind verpflichtet, die jeweils geltende Provisionen spätestens sieben Bankarbeitstage nach Rechnungsstellung und Versand durch die Anbieterin per E-Mail ohne Abzüge (z.B. von Skonti) zu zahlen. Der Verkäufer erklärt sich ausdrücklich mit der elektronischen Rechnungsstellung und Übersendung von Rechnungen per E-Mail einverstanden. Der Verkäufer kommt nach Ablauf der Zahlungsfrist in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf.

(6) Waren, die den Bestimmungen der Verordnung (EU) 2019/1148 über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 98/2013 oder dem Ausgangsstoffgesetz unterfallen („Ausgangsstoff für Explosivstoffe“), dürfen nicht durch das Vendor Center angeboten werden. Nutzer, die einen Ausgangsstoff für Explosivstoffe im Rahmen von Transaktionen über den Marktplatz veräußern wollen, haben sich an den Support der Anbieterin zu wenden.

(7) Verkäufer sind verpflichtet, auf alle Anfragen der Anbieterin an den im Nutzerkonto angegebenen Ansprechpartner binnen maximal 24 Stunden an Werktagen zu reagieren. Wird eine Anfrage der Anbieterin an einem Sonnabend, Sonntag oder am Sitz des Nutzers gesetzlichen Feiertag gestellt, beginnt die Frist am darauffolgenden Werktag zu laufen. Betrifft die Anfrage eine Supportanfrage eines Endkunden, ist der Verkäufer verpflichtet, auf Aufforderung durch die Anbieterin direkt an den Endkunden zu antworten.

§ 5 Pflichten der Verkäufer und Freistellung

(1) Jeder Verkäufer ist im Rahmen der Einstellung von Waren über das Vendor Center für die rechtskonforme Gestaltung der Verkaufsangebote selbst verantwortlich. Hierzu zählen insbesondere auch gesetzliche Hinweispflichten (z.B. Schadstoffe, Batterien, Entsorgungshinweise). Jeder Verkäufer hat die Anbieterin unverzüglich auf aus ihrer Sicht bestehende etwaige Schwächen oder Unzulänglichkeiten des Marktplatzes bzw. des Vendor Center hinzuweisen, die eine gesetzeskonforme Gestaltung erschweren oder unmöglich machen.

(2) Insbesondere trifft jeden Verkäufer die Pflicht:

a. die Urheberrechte und gewerblichen Schutzrechte Dritter zu wahren, insbesondere Marken-, Patent-, Gebrauchsmuster- und Designrechte;

b. dafür Sorge zu tragen, dass alle über das Vendor Center Waren den geltenden technischen und rechtlichen Bestimmungen zum Verkehr im Verkaufsland entspricht und alle erforderlichen Kennzeichnungen, Betriebsanleitungen und Verkaufsdokumente enthält;

c. keine Waren anzubieten, die gegen gesetzliche Bestimmungen, behördliche Auflagen bzw. Verfügungen verstoßen oder aufgrund einer für den Verkäufer geltenden gerichtlichen Entscheidung nicht im Geltungsbereich des Marktplatzes angeboten bzw. verkauft werden darf;

d. die von ihr auf dem Marktplatz angebotenen Waren tatsächlich zu lagern und sie kurzfristig verfügbar zu halten;

e. auf etwaige Lieferschwierigkeiten oder sonstige Unregelmäßigkeiten (dazu gehören auch bekannte oder vermutete Abwicklungsverzögerungen im Zollverkehr) hinzuweisen;

f. gemeldete und/oder von der Anbieterin entfernte Inhalte nicht erneut ohne Rücksprache mit dem Support der Anbieterin zu veröffentlichen.

(3) Die Anbieterin wird durch den Verkäufer auf erstes Anfordern von allen Kosten, Schäden und Aufwendungen freigestellt, die ihr durch ihre Inanspruchnahme durch Dritte wegen Verletzung gesetzlicher Pflichten, gewerblicher oder sonstiger Schutzrechte auf der Angebotsseite des Verkäufers entstehen. Von dieser Pflicht zur Freistellung sind auch die üblicherweise entstehenden Rechtsverfolgungskosten umfasst.

§ 6 Besondere Bestimmungen für die Jobbörse

(1) Die Nutzer erhalten über die Website Zugriff auf die Jobbörse und können Stellenangebote aufgeben, soweit sie die Wasser- und Abwasserbranche betreffen. Für die Aufgabe von Stellenangeboten gelten die im Einzelnen vereinbarten Entgelte und Laufzeiten.

(2) Die Anbieterin kann einzelne Stellenanzeigen oder Gesuche im eigenen Ermessen entfernen, wenn sie aus ihrer Sicht nicht den einschlägigen Branchenfokus aufweisen.

(3) Die Nutzer sind für die Inhalte der Anzeigen selbst verantwortlich. Sie gewährleisten, dass die Inhalte nicht gegen gewerbliche Schutzrechte Dritter verstoßen, dass die Inhalte nicht gegen sonstiges Recht, insbesondere gegen straf- und ordnungswidrigkeitenrechtliche Ge- und Verbote verstoßen oder in sonstige absolute Schutzrechte Dritter, insbesondere Persönlichkeitsrechte eingreifen (insb. sog. „hate speech“). Die Anbieterin behält sich vor, Inhalte bei Verdacht auf Verstöße gegen die vorstehenden Regelungen zu entfernen oder zu löschen. Bei der Veröffentlichung von Stellenangeboten ist insbesondere auf die Einhaltung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) zu achten.

(4) Die Anbieterin wird durch den Nutzer auf erstes Anfordern von allen Kosten, Schäden und Aufwendungen freigestellt, die ihr durch ihre Inanspruchnahme durch Dritte wegen Verletzung gegen die in den vorstehenden Absätzen geregelten Pflichten entstehen. Von dieser Pflicht zur Freistellung sind auch die üblicherweise entstehenden Rechtsverfolgungskosten umfasst.

§ 7 Kündigung

(1) Soweit der Nutzer nicht gleichzeitig als Verkäufer registriert ist, kann die Vertragsbeziehung zur Anbieterin jederzeit durch Löschung des Nutzerkontos beendet werden. Verkäufer können die Vertragsbeziehung zur Anbieterin abweichend vom vorstehenden Satz über eine E-Mail an office@aqvomo.com zum jeweiligen Monatsende kündigen. Von der Beendigung unberührt bleiben etwaige Ansprüche der Anbieterin auf Zahlung von Provisionen für bereits durchgeführte Transaktionen.

(2) Die Anbieterin darf Nutzerkonten kündigen (d.h. löschen) oder vorübergehend sperren, wenn Grund zur Annahme besteht, dass Nutzer gegen die Bedingungen dieser Nutzungsvereinbarungen verstoßen haben. Insbesondere besteht das Recht zur Kündigung durch die Anbieterin, wenn ein Verkäufer nicht binnen der in diesen Nutzungsbedingungen oder individuell vereinbarten Fristen auf (Support-)Anfragen der Anbieterin reagiert. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Nutzung des Marktplatzes.

§ 8 Gewährleistung und Haftung

(1) Für die Zurverfügungstellung des Marktplatzes haftet die Anbieterin nach den gesetzlichen Vorschriften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Handlungen ihrer gesetzlichen Vertreter, leitender Angestellter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen.

(2) Ferner haftet die Anbieterin bei jeder schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers, der Freiheit oder der Gesundheit sowie bei der Verletzung (auch durch gesetzliche Vertreter, leitende Angestellter oder sonstige Erfüllungsgehilfen) von wesentlichen Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, auf deren Erfüllung die Nutzer zur ordnungs- und zweckgemäßen Durchführung des Vertrags regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung aber der Höhe nach begrenzt auf den typischerweise entstehenden, vorhersehbaren Schaden.

(3) Die weitergehende Haftung für etwaige Garantien oder nach gesetzlichen Vorschriften über verschuldensunabhängige Haftung oder dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

(4) Eine weitere, über die in den Absätzen 1 bis 3 hinausgehende Haftung der Anbieterin oder ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und Erfüllungsgehilfen wird ausgeschlossen.

(5) Die Anbieterin haftet insbesondere nicht für Rechtsnachteile, die den Nutzern aus der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen entstehen, soweit diese zwischen den Parteien anwendbar sind.

§ 9 Änderungen dieser Nutzungsbedingungen

Die Anbieterin hat das Recht, diese Nutzungsbedingungen mit Wirkung auch für alle bestehenden Nutzerkonten zu ändern. Über alle Änderungen die die Anbieterin die Nutzer per E-Mail an die von ihnen bei der Registrierung hinterlegte E-Mail-Adresse informieren. Alle Änderungen an diesen Nutzungsbedingungen werden erst wirksam, wenn ihnen nicht binnen 30 Tagen nach Bekanntmachung widersprochen wird oder wenn der Marktplatz nach Bekanntgabe der Änderungen durch Durchführung einer Transaktion genutzt wird (je nachdem, welcher Fall zuerst eintritt). Im Falle des Widerspruchs ist die Anbieterin berechtigt, die geschäftliche Beziehung zu kündigen und den Account des Nutzers zu deaktivieren.

§ 10 Datenschutz; Verschwiegenheit; Schlussbestimmungen

(1) Es wird auf die Datenschutzbestimmungen der Anbieterin, abrufbar unter www.aqvomo.de/Rechtliches/datenschutz/, verwiesen. Die Parteien sind unabhängige Verantwortliche im Sinne des Datenschutzrechts und nicht gemeinsame Verantwortliche im Sinne des Art. 26 DSGVO.

(2) Die Nutzer sind zur Verschwiegenheit über alle mit der Anbieterin bestehenden vertraglichen Bedingungen verpflichtet. Dies gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich, für die zwischen Verkäufern und der Anbieterin vereinbarten Entgelte und Provisionen, die für die Nutzung des Vendor Center und die Transaktionen anfallen.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt davon die Wirksamkeit und Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der ungültigen oder undurchführbaren Bestimmung werden die Parteien die für diesen Fall bestehende branchenübliche Bestimmung, bei Fehlen einer zulässigen branchenüblichen die entsprechende gesetzliche Bestimmung vereinbaren, die der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt.

(4) Etwaige von diesen Nutzungsbedingungen abweichende Vereinbarungen zwischen der Anbieterin und den Nutzern bedürften wenigstens der Textform.

(5) Der ausschließliche örtliche Gerichtsstand für Streitigkeiten aus den Vertragsverhältnissen zwischen der Anbieterin und einem Nutzer ist der Sitz der Anbieterin.

(6) Für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Anbieterin und ihren Nutzern gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) und des sonstigen internationalen Privatrechts. Soweit gesetzlich zulässig, werden Kollisionsnormen aus dem internationalen Privatrecht abbedungen, wenn diese die Anwendbarkeit eines anderen als das deutsche Recht vorschreiben.

Stand: November 2021.