Allgemeine Verkaufsbedingungen der aqvomo SE
Die aqvomo SE, Südstraße 2, 32457 Porta Westfalica, Deutschland (im Folgenden „Anbieterin“) verkauft auf der Website www.aqvomo.com (im Folgenden „Website“) Waren vorwiegend aus den Bereichen Wasser und Abwasser nach Maßgabe dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen (im Folgenden „AVB“) ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlich Sondervermögen (im Folgenden „Kunden“) zur Verfügung. Die Anbieterin richtet sich mit ihren Angeboten ausdrücklich nicht an Verbraucher. Verbraucher ist nach § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
BITTE LESEN SIE DIESE AVB AUFMERKSAM, BEVOR SIE WAREN DER ANBIETERIN NACH MAßGABE DIESER AVB ERWERBEN. DURCH DIE TRANSAKTION ERKLÄREN SIE IHR EINVERSTÄNDNIS MIT DIESEN AVB IN DER JEWEILS GÜLTIGEN FASSUNG.
§ 1 Leistungsbeschreibung und Geltungsbereich dieser AVB
(1) Diese AVB gelten für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen („Waren“) durch die Anbieterin.
(2) Für die Registrierung und Nutzung der Website im Übrigen gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen, die Sie unter www.aqvomo.de/Rechtliches/Nutzungsbedingungen/ abrufen können. Die Registrierung auf der Website ist für den Kauf von Waren zwingend erforderlich; Gastbestellungen sind nicht möglich.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Das Einlegen von Waren in den virtuellen Warenkorb stellt kein bindendes Angebot durch den Kunden dar. Erst durch das Auslösen der Bestellung am Ende des virtuellen Warenkorbs gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages über die ausgewählten Waren ab.
(2) Wenn der Kunde eine Bestellung über Waren aufgeben hat, erhält er unverzüglich eine Eingangsbestätigung über die Bestellung. Diese Eingangsbestätigung stellt keine Annahme des Kaufvertrags dar.
(3) Der Kaufvertrag über die Waren zwischen Verkäufer und Käufer kommt zustande durch formlose Annahme des Angebotes durch den Verkäufer in Textform (z.B. durch Zahlungsbestätigung). Der Kaufvertrag kommt insbesondere auch zustande durch Versand der Waren und Bestätigung des Versandes.
§ 3 Verfügbarkeit und Lieferzeiten; Lieferbeschränkungen
(1) Von der Anbieterin in den Angebotstexten angegebene Lieferzeiten berechnen sich vom Zeitpunkt der Auftrags- oder Versandbestätigung (je nachdem, welche Mitteilung zuerst eintrifft). Sofern für eine Ware keine oder keine abweichende Lieferzeit angegeben ist, beträgt sie 14 Tage.
(2) Sind zum Zeitpunkt der Bestellung des Nutzers keine Bestände der von ihm ausgewählten Ware verfügbar, so teilt die Anbieterin dem Nutzer dies in der Auftragsbestätigung unverzüglich mit. Ist das Produkt dauerhaft nicht lieferbar, sieht der Anbieter von einer Annahmeerklärung ab. Ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande.
(3) Die Anbieterin ist zu Teillieferungen berechtigt.
(4) Ist die vom Nutzer in der Bestellung bezeichnete Ware nur vorübergehend nicht verfügbar, teilt die Anbieterin dem Nutzer dies ebenfalls in der Auftragsbestätigung mit.
(5) Es bestehen die folgenden Lieferbeschränkungen: Die Anbieterin liefert nur an Nutzer, die ihren Sitz oder eine Niederlassung in Deutschland haben.
(6) Lieferhemmnisse wegen höherer Gewalt oder auf Grund von unvorhergesehenen und nicht von der Anbieterin zu vertretenden Ereignissen, wie etwa auch Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, nachträglicher Wegfall von Ausfuhr- oder Einfuhrmöglichkeiten sowie unser Eigenbelieferungsvorbehalt entbinden die Anbieterin für die Dauer und den Umfang ihrer Einwirkungen von der Verpflichtung, etwa vereinbarte Liefer- oder Abladezeiten einzuhalten. Sie berechtigen die Anbieterin auch zum Rücktritt vom Vertrag, ohne dass dem Käufer deshalb Schadensersatz oder sonstige Ansprüche zustehen.
(7) Wird eine vereinbarte Liefer- oder Abladezeit überschritten, ohne dass ein Lieferhemmnis gemäß des vorstehenden Absatzes vorliegt, so ist der Anbieterin schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens zwei Wochen einzuräumen. Wird auch diese Nachfrist von der Anbieterin schuldhaft nicht eingehalten, besteht das Recht zum Rücktritt vom Vertrag, nicht hingegen zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aus Nichterfüllung oder Verzug, es sei denn, dass der Anbieterin Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachweisbar ist. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von der Anbieterin zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die Bestimmungen des § 9 dieser AVB bleiben unberührt.
§ 4 Preise und Umsatzsteuer; Versandmodalitäten; Zahlung und Abwicklung
(1) Die in den jeweiligen Angeboten angegebenen Preise sind Nettopreise zuzüglich der angegebenen Versand- und sonstigen Nebenkosten (z.B. Zölle). Die Anbieterin übermittelt nach Annahme der Bestellung eine Rechnung mit Umsatzsteuerausweis an die vom Nutzer angegebene E-Mail-Adresse.
(2) Es gelten die in den jeweiligen Angeboten und in der Bestellübersicht gegebenenfalls angegebenen Versandkosten sowie die Hinweise zu Versand und Gefahrübergang. Soweit in den Angeboten nicht anders angegeben, geht die Gefahr auf den Nutzer über, sobald die Anbieterin die Ware dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat (§ 447 Abs. 1 BGB).
(3) Erfolgt der Versand der Ware im Auftrag des Nutzers, wird diese Sendung von der Anbieterin nur auf ausdrücklichen Wunsch des Nutzers und auf seine Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden oder sonstige versicherbare Risiken versichert.
(4) Die Zahlung erfolgt grundsätzlich über die auf der Website jeweils angegebenen Zahlungsdienstleister, soweit die Anbieterin und der Nutzer nichts Abweichendes vereinbart haben. Wird eine Lieferung auf Rechnung vereinbart, darf die Anbieterin die Bonität der Nutzer prüfen. Soweit hierdurch personenbezogene Daten des Nutzers oder – soweit es sich um eine juristische Person – seiner Organe verarbeitet werden, geschieht dies auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Es wird insoweit auf unsere Datenschutzerklärung verwiesen, die auf unserer Website abgerufen werden kann.
(5) Der Nutzer ist verpflichtet, auch Teillieferungen in zumutbarem Umfang entgegenzunehmen.
§ 5 Einfacher, erweiterter und verlängerter Eigentumsvorbehalt
(1) Alle verkauften Waren bleiben im Eigentum der Anbieterin bis zur Erfüllung sämtlicher ihr gegen den Nutzer aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche.
(2) Dem Nutzer ist es gestattet, die Ware zu verarbeiten oder umzubilden (im Folgenden „Verarbeitung“). Die Verarbeitung erfolgt für die Anbieterin; wenn der Wert des der Anbieterin gehörenden Liefergegenstandes jedoch geringer ist als der Wert der nicht der Anbieterin gehörenden Waren und/oder der Verarbeitung, so erwirbt die Anbieterin Miteigentum an dem so entstehenden Gegenstand (im Folgenden „Neuware“) im Verhältnis des Wertes (Brutto-Rechnungsbetrag) der verarbeiteten zum Wert der der übrigen verarbeiteten Ware und/oder der Verarbeitung zum Zeitpunkt der Verarbeitung. Soweit die Anbieterin nach dem Vorstehenden kein Eigentum an der Neuware erwirbt, sind sich Anbieterin und Nutzer darüber einig, dass der Nutzer der Anbieterin Miteigentum an der Neuware im Verhältnis des Wertes (Brutto-Rechnungswert) der der Anbieterin gehörenden zu dem der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung einräumt. Vorstehendes gilt entsprechend im Falle der untrennbaren Vermischung oder der Verbindung der Ware mit der Anbieterin nicht gehörender Ware. Soweit die Anbieterin nach dem vorstehenden Abs. 1 Eigentum oder Miteigentum erlangt, verwahrt der Nutzer sie für die Anbieterin mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.
(3) Für den Fall der Veräußerung der Ware oder der Neuware tritt der Nutzer hiermit seinen Anspruch aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer mit allen Nebenrechten sicherungshalber an die Anbieterin ab, ohne dass es noch weiterer besonderer Erklärungen bedarf. Die Abtretung gilt einschließlich etwaiger Saldoforderungen. Die Abtretung gilt jedoch nur in Höhe des Betrages, der dem der Anbieterin in Rechnung gestellten Preis der Ware entspricht. Der der Anbieterin abgetretene Forderungsanteil ist vorrangig zu befriedigen.
(4) Verbindet der Nutzer die Ware oder die Neuware mit Grundstücken, so tritt er, ohne dass es weiterer besonderer Erklärungen bedarf, auch seine Forderung, die ihm als Vergütung für die Verbindung zusteht, in Höhe des Betrages ab, der dem von der Anbieterin in Rechnung gestellten Preis der Ware entspricht.
(5) Bis auf Widerruf ist der Nutzer zur Einziehung der gemäß den vorstehenden Absätzen an die Anbieterin abgetretenen Forderungen befugt. Der Nutzer wird auf die abgetretenen Forderungen geleistete Zahlungen bis zur Höhe der gesicherten Forderung unverzüglich an die Anbieterin weiterleiten. Bei Vorliegen berechtigter Interessen, insbesondere bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Wechselprotest oder begründeten Anhaltspunkten für eine Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit des Nutzers, ist die Anbieterin berechtigt, die Einziehungsbefugnis des Nutzers zu widerrufen. Außerdem kann die Anbieterin nach vorheriger Androhung unter Einhaltung einer angemessenen Frist die Sicherungsabtretung offenlegen, die abgetretenen Forderungen verwerten sowie die Offenlegung der Sicherungsabtretung durch den Nutzer gegenüber seinen Abnehmern verlangen.
(6) Bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses hat der Nutzer der Anbieterin die zur Geltendmachung von dessen Rechten gegen die Abnehmer der Ware oder Neuware erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.
(7) Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Nutzer eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt. Bei Pfändungen, Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Nutzer die Anbieterin unverzüglich zu benachrichtigen. Die Weiterveräußerung der Ware oder der Neuware ist nur Wiederverkäufern im ordentlichen Geschäftsgang und nur unter den Bedingungen gestattet, dass die Zahlung des Gegenwertes der Ware an den Nutzer erfolgt. Der Nutzer hat mit dem Abnehmer auch zu vereinbaren, dass erst mit dieser Zahlung der Abnehmer Eigentum erwirbt.
(8) Soweit der realisierbare Wert aller Sicherungsrechte, die der Anbieterin zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 10 % übersteigt, wird die Anbieterin auf Verlangen des Nutzers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben. Es wird vermutet, dass die Voraussetzungen des vorstehenden Satzes erfüllt sind, wenn der Schätzwert der der Anbieterin zustehenden Sicherheiten 150 % des Wertes der gesicherten Ansprüche erreicht oder übersteigt. Der Anbieterin steht die Wahl bei der Freigabe zwischen verschiedenen Sicherungsrechten zu.
(9) Bei Pflichtverletzungen des Nutzers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Anbieterin auch ohne Fristsetzung berechtigt, die Herausgabe der Ware bzw. der Neuware zu verlangen und/oder – erforderlichenfalls nach Fristsetzung – vom Vertrag zurückzutreten; der Nutzer ist zur Herausgabe verpflichtet. Im Herausgabeverlangen der Ware oder Neuware liegt keine Rücktrittserklärung der Anbieterin, es sei denn, diese wird ausdrücklich miterklärt.
§ 6 Untersuchungs- und Rügeobliegenheit; Sachmängelgewährleistung
(1) Die Anbieterin haftet für Sachmängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach §§ 434 ff. BGB. Liegt ein Mangel vor, ist die Anbieterin nach ihrer Wahl zur Nacherfüllung durch Mangelbeseitigung oder durch Ersatzlieferung berechtigt.
(2) Der Nutzer wird auf die kaufmännische Rügeobliegenheit hingewiesen. Er ist verpflichtet, die Ware bei Anlieferung am vereinbarten Bestimmungsort bzw. im Falle einer Selbstabholung bei ihrer Übernahme unverzüglich (a) nach Stückzahl, Gewichten und Verpackung zu untersuchen und etwaige Beanstandungen hierzu auf dem Lieferschein oder Frachtbrief zu vermerken und (b) mindestens stichprobenartig, repräsentativ eine Qualitätskontrolle vorzunehmen, hierzu in angemessenem Umfang die Verpackung (Kartons, Folien etc.) zu öffnen und die Ware selbst, nach äußerer Beschaffenheit zu prüfen. Die Rüge hat, wenn sie nicht wegen Abweichung nach Stückzahl, Gewichten und Verpackung sofort zu erheben ist, bis zum Ablauf des Werktages zu erfolgen, der auf die Anlieferung der Ware am vereinbarten Bestimmungsort bzw. ihrer Übernahme folgt. Bei der Rüge eines verdeckten Mangels, der trotz ordnungsgemäßer Erstuntersuchung gemäß der vorstehenden Bestimmungen zunächst unentdeckt geblieben ist, gilt eine abweichende Fristenregelung, wonach die Rüge bis zum Ablauf des auf die Feststellung folgenden Werktages zu erfolgen hat, längstens aber binnen zwei Wochen nach Anlieferung der Ware bzw. deren Übernahme. Eine mündliche Mängelrüge ist nicht ausreichend. Aus der Rüge müssen Art und Umfang des behaupteten Mangels eindeutig zu entnehmen sein. Der Nutzer ist verpflichtet, Proben bzw. Einzelstücke der gerügten Ware bereitzuhalten und auf Anforderung der Anbieterin unverzüglich zugänglich zu machen.
(3) Beanstandungen in Bezug auf Stückzahl, Gewichte und Verpackung der Ware sind ausgeschlossen, sofern es an dem nach dem vorstehendem Absatz erforderlichen Vermerk auf Lieferschein oder Frachtbrief bzw. Empfangsquittung fehlt. Ferner ist jegliche Reklamation ausgeschlossen, sobald die Ware vermischt, weiterverwendet, weiterveräußert oder mit ihrer Be- oder Verarbeitung begonnen wurde.
(4) Nicht auf Schadensersatz gerichtete Mängelansprüche sind beim Verkauf gebrauchter Waren ausgeschlossen, soweit die Anbieterin nicht gesetzlich zwingend haftet oder etwas anderes vereinbart wurde.
(5) Die Gewährleistungsfrist für von der Anbieterin geleiferten Waren beträgt 12 Monate. Eine Garantie besteht nur, soweit diese ausdrücklich vereinbart wurde.
(6) Für Mängelansprüche, die auf Schadensersatz gerichtet sind, gilt zudem die Regelung des § 7 dieser AVB.
§ 7 Begrenzung von Schadensersatzansprüchen
(1) Die Haftung der Anbieterin und ihrer Organe, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen für leicht fahrlässige Verletzungen von vertragswesentlichen Pflichten (d. h. Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, sowie Pflichten, bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist) ist auf vertragstypisch vorhersehbare Schäden begrenzt. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von nicht vertragswesentlichen Pflichten ist die Haftung, vorbehaltlich des Absatzes 3, ausgeschlossen.
(2) Schadensersatzansprüche wegen leicht fahrlässiger Pflichtverletzungen verjähren nach einem Jahr. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels in den Fällen des § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB und des § 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB.
(3) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -begrenzungen gelten nicht bei einer Verletzung von Garantien, bei einer Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware oder bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Freiheit oder der Gesundheit. Bei Mängeln gelten die Haftungsausschlüsse und -beschränkungen außerdem dann nicht, wenn die Anbieterin den Mangel arglistig verschwiegen hat.
(4) Sofern die Anbieterin oder ihre Organe, gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nach dem Produkthaftungsgesetz für durch Fehler eines Produkts verursachte Sach- oder Personenschäden zwingend haften, gelten zudem vorrangig die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes. Für einen Innenausgleich nach § 5 Satz 2 Produkthaftungsgesetz bleibt es bei den vorstehenden Regelungen.
(5) Die Anbieterin haftet nicht für Schäden, die aus einer missbräuchlichen Verwendung des Nutzungszugangs zu der Website entstehen, soweit der Nutzer den Missbrauch durch sein Verhalten ermöglicht hat. Der Nutzer ermöglicht einen Missbrauch insbesondere dann, wenn er die Nutzungskennung oder sein Passwort unbefugt an Dritte weitergibt oder nicht ausreichend dafür Sorge trägt, dass Dritte nicht unbefugt auf die Nutzungskennung oder das Passwort zugreifen können; dazu gehört auch die Wahl eines unsicheren Passwortes.
§ 8 Datenschutz, Schlussbestimmungen
(1) Es wird auf die Datenschutzbestimmungen der Anbieterin, abrufbar unter https://www.aqvomo.de/Rechtliches/datenschutz/, verwiesen.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AVB unwirksam sein, bleibt davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der ungültigen Bestimmung tritt die für diesen Fall bestehende branchenübliche Bestimmung, bei Fehlen einer zulässigen branchenüblichen die entsprechende gesetzliche Bestimmung.
(3) Etwaige von diesen AVB abweichende Vereinbarungen zwischen der Anbieterin und dem Nutzer bedürften wenigstens der Textform.
(4) Der ausschließliche örtliche Gerichtsstand für Streitigkeiten aus den Vertragsverhältnissen zwischen der Anbieterin und einem Nutzer ist der Sitz der Anbieterin.
(5) Für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Anbieterin und einem Nutzer gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) und des sonstigen internationalen Privatrechts. Soweit gesetzlich zulässig, werden Kollisionsnormen aus dem internationalen Privatrecht abbedungen, wenn diese die Anwendbarkeit eines anderen als das deutsche Recht vorschreiben.
Stand: November 2021.